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   VGH Bayern, 22.08.2008 - 15 ZB 08.613   

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https://dejure.org/2008,74094
VGH Bayern, 22.08.2008 - 15 ZB 08.613 (https://dejure.org/2008,74094)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.08.2008 - 15 ZB 08.613 (https://dejure.org/2008,74094)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. August 2008 - 15 ZB 08.613 (https://dejure.org/2008,74094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Großtierhaltung (1 Pferd, 1 Esel) am äußersten Rand eines allgemeinen Wohngebiets; Handlungsstörer; Zwangsgeldandrohung; Teilzulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2008 - 15 ZB 08.613
    Auch ist in Betracht zu ziehen, dass die Eigenart des Baugebiets sich nur bestimmen lässt, wenn auch die jeweilige örtliche Situation berücksichtigt wird, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist (vgl. BVerwG vom 4.5.1988 BVerwGE 79, 309/314).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2008 - 15 ZB 08.613
    Es ist auch bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, dass es für die Frage des Widerspruchs zur Eigenart des Gebiets nicht lediglich auf den Gebietstyp, sondern auch auf weitere Faktoren, insbesondere auch auf die Lage ankommen kann, in der die fragliche Nutzung ausgeübt wird (vgl. BVerwG vom 18.2.1983 BVerwGE 67, 23/27 f.).
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 15 B 08.2380

    Das Halten eines Pferdes und eines Esels kann nach der besonderen Lage des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2008 - 15 ZB 08.613
    Das Verfahren wird insoweit als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 15 B 08.2380 fortgeführt.
  • VGH Bayern, 09.11.1979 - 14.S - 1396/79

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Pferdehaltung in allgemeinen Wohngebieten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2008 - 15 ZB 08.613
    Auch die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vom 9.11.1979 BayVBl 1980, 212) konzediert, ein Pferdestall könne unter Umständen dann zugelassen werden, wenn er derart am Ortsrand errichtet sei, dass er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden könne (vgl. auch König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Auflage 2003, RdNr. 19 zu § 14).
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 15 B 08.2380

    Das Halten eines Pferdes und eines Esels kann nach der besonderen Lage des

    Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen - soweit sie nicht bereits Gegenstand des Beschlusses vom 22. August 2008 (Az. 15 ZB 08.613) sind - hat der Beklagte zu drei Vierteln zu tragen; die Beigeladenen tragen ein Viertel.

    Mit Beschluss vom 22. August 2008 (Az. 15 ZB 08.613) hat der Senat die Berufung zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Untersagung der Tierhaltung und die Androhung eines Zwangsgelds abgewiesen hat, den Antrag auf Zulassung der Berufung im Übrigen abgelehnt.

    Die Maßnahme ist insgesamt rechtswidrig, weil sich ein beziffertes Zwangsgeld für die rechtmäßige Beseitigungsanordnung (Miststätte; vgl. Beschluss vom 22.8.2008 Az. 15 ZB 08.613) nicht ausmachen lässt und deshalb im Fall einer Teilaufhebung eine unbestimmte Maßnahme verbleiben würde.

  • VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 4 K 12.1024

    Nutzungsuntersagung wegen Tierhaltung

    Erleichterungen oder Ausnahmen aufgrund der Lage des Grundstücks am Ortsrand (vgl. BayVGH vom 22.8.2008, Az. 15 ZB 08.613, juris - Rdnr. 5), einer besonderen Weiträumigkeit mit ausreichenden Entfernungen zu den Nachbargrundstücken (vgl. BayVGH vom 5.10.2009, Az. 15 B 08.2380, BayVBl 2010, 147 = juris - Rdnr. 17) oder einen "diffusen Lage" (vgl. OVG Rh-Pf. vom 30.4.2010, Az. 1 A 11294/09, juris - Rdnrn. 35, 39) kommen vorliegend nicht in Betracht.

    Dass in Fällen der Ortsrandlage unter Umständen eine andere Beurteilung der Tierhaltung möglich ist, wurde bereits ausgeführt (vgl. z.B. BayVGH vom 22.8.2008, Az. 15 ZB 08.613, juris-Rdnr. 5).

  • VG Bayreuth, 17.02.2014 - B 1 S 14.19

    Tierschutzrechtliche Anordnung; Pferdehaltung zu beengt und ohne ausreichende

    Eine Androhung zur Durchsetzung mehrerer Verpflichtungen muss erkennen lassen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder nur auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich (vgl. z.B. BVerwG, Gb.v. 26.6.1997 - 1 A 10/95 - NVwZ 1998, 393 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 10 ZB 10.1349, B.v. 1.2.2010 - 10 CS 09.3202 - und B.v. 22.8.2008 - 15 ZB 08.613).
  • VG Bayreuth, 17.12.2013 - B 1 K 11.853

    Privates Rettungsunternehmen; örtliche Einrichtung organisierter Erster Hilfe;

    Eine Androhung zur Durchsetzung mehrerer Verpflichtungen muss erkennen lassen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder nur auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich (vgl. z.B. BVerwG, Gb.v. 26.6.1997 - 1 A 10/95 - NVwZ 1998, 393 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 10 ZB 10.1349, B.v. 1.2.2010 - 10 CS 09.3202 - und B.v. 22.8.2008 - 15 ZB 08.613).
  • VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 S 14.412

    Fahrtenbuchauflage

    Eine Androhung zur Durchsetzung mehrerer Verpflichtungen muss erkennen lassen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder nur auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich (vgl. BVerwG, Gb.v. 26.6.1997 - 1 A 10/95 - NVwZ 1998, 393 - juris Rn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 10 ZB 10.1349, B.v. 1.2.2010 - 10 CS 09.3202 - und B.v. 22.8.2008 - 15 ZB 08.613).
  • VG Würzburg, 23.06.2015 - W 4 S 15.485

    Nutzungsuntersagung; Einrichtung einer Parteizentrale mit Veranstaltungsräumen;

    Eine Androhung zur Durchsetzung mehrerer Verpflichtungen muss erkennen lassen, ob sie sich auf Verstöße gegen jede einzelne Verpflichtung bezieht oder nur auf Verstöße gegen alle Verpflichtungen zugleich (vgl. BVerwG, GB v. 26.6.1997 - 1 A 10/95 - NVwZ 1998, 393 - juris Rd.Nrn. 33 ff.; BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 10 ZB 10.1349, B.v. 1.2.2010 - 10 CS 09.3202 - und B.v. 22.8.2008 - 15 ZB 08.613 - jeweils juris).
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